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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserkatastrophe
Durch das Hochwasser im August 2002 sind in Teilen des Bundesgebiets beträchtliche Schäden entstanden. Im , das wir im Folgenden abdrucken, werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen zusammengefasst. Sie gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in der Zeit vom bis zum .
I. Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme
Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im , IV B 7 - S 0183 - 62/98 (BStBl 1998 I S. 212) dargestellten Grundsätzen zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Aufwendungen des sponsernden Unternehmers sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z. B. durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.
2. Zuwendungen an Geschäftspartner
Wendet der Unternehmer s...