NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Stromerzeugung –
– Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahl 35111-3.0, 35120.0, 35130.0, 35140.0 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Betriebsformen
Fast alle Photovoltaikanlagen in Deutschland sind das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu einem bestimmten Satz vergütet. § 2 EEG verpflichtet die Betreiber öffentlicher Netze den Strom aus Photovoltaikanlagen vorrangig abzunehmen. Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen richtet sich nach der Inbetriebnahme und der Größe der Anlage (§§ 16 ff EEG). Sie ist für die Dauer von 20 Kalenderjahren zu zahlen (§ 21 Abs. 2 EEG)
Neben der Einspeisevergütung wird die Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2021) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen durch günstige Kredite bei der KfW gefördert.
Beim Betrieb von Photovoltaikanlagen kommen alle Betriebsformen vor. Dabei ist zwischen „privaten” Betreibern (Dachanlagen auf eigenem Haus) und gewerblichen Betreibern (Freiflächenanlagen, Dachanlagen auf Firmengebäude)) zu unterscheiden...