NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Betriebswirtschaftliches
I. Tätigkeit des Energie- und Umweltberaters
1. Berufsbild
Die Berufsbilder und Einsatzfelder der freien Energie- und Umweltberater haben sich in den letzten 20 Jahren zu einer wichtigen Dienstleistung für Betriebe, Behörden, Institutionen, Verbände und private Haushalte entwickelt.
Der Energie- und Umweltberater ist mit seiner Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geschützt. Titelschutz, Honorarordnung und staatliche Berufsaufsicht fehlen, so dass sich grundsätzlich jeder der Berufsbezeichnung Energie- und Umweltberater bedienen kann. In der Praxis wird von den auf diesem Gebiet Tätigen jedoch ein wissenschaftlicher Abschluss an einer Universität oder einer Fachhochschule sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Energie- und Umweltberatung erwartet. Energie- und Umweltberater benötigen, um den komplexen Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden neben einer Grundqualifikation in der Regel eine fach- und beratungsspezifische Ausbildung.
Dies gilt nicht, wenn der Energie- und Umweltberater als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig wird. Von diesem wird Fachwissen, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in besonderem Maße gefordert.
Sachvers...