Die Prüfung der Betriebswirte IHK
5. Aufl. 2017
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9. Projektarbeit
Die folgenden Hinweise beziehen sich im Wesentlichen auf die Verordnung und den Rahmenplan.
9.1 Vorbemerkungen
01. Was ist unter einer Projektarbeit zu verstehen?
Die Prüfungsordnung sieht als Projektarbeit eine Hausarbeit vor, in der sich die Kandidaten selbstständig und selbsttätig mit einem Projekt befassen sollen. Als Projekt ist hier eine betriebswirtschaftliche Aufgaben- oder Problemstellung zu sehen, die an der betrieblichen Praxis orientiert ist, und so weit in sich abgeschlossen ist, dass sie einzeln erfasst und gelöst werden kann (z. B. Produkteinführung – Strategiefindung).
02. Welche Bedeutung hat der Hinweis, dass die Projektarbeit fachübergreifend sein soll?
„Fachübergreifend“ bedeutet hier, dass die Thematik der Projektarbeit sich nicht ausschließlich auf einen Prüfungs- und Handlungsbereich der Prüfungsteile I und II beziehen muss. Man interpretiert den Hinweis wohl richtig, wenn davon ausgegangen wird, dass der Schwerpunkt der Aufgabenstellung einem der Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche entnommen wird, dass aber andere einbezogen werden.
03. Welchen Umfang soll die Projektarbeit haben, und welche Bearbeitungszeit steht zur Verfügung?
Der Textteil der Pro...