NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Begriff und Betriebsformen
Unter Catering versteht man die professionelle Bereitstellung von Speisen und Getränken als Dienstleistung an einem beliebigen Ort.
Cateringunternehmen werden im Allgemeinen als Einzelunternehmen (vorwiegend Klein- und Kleinstbetriebe) betrieben, seltener bei größeren Unternehmen auch als Personengesellschaft oder als GmbH. Vielfach handelt es sich bei den Unternehmen nicht um Vollerwerbsunternehmen, sondern um Einzelkämpfer, die nebenberuflich als Mietkoch oder -köchin, als Zulieferer für Cafés und Kneipen oder auch nur mit ambulantem Brötchenverkauf tätig werden.
Daneben gibt es größere Unternehmen, die hochprofessionell unter Stichworten wie Vollwerternährung, Wellness, Ausgewogenheit statt Kantinenessen auf Großveranstaltungen von Unternehmen ausgerichtet sind.
2. Betriebsarten
Cateringunternehmen übernehmen die Versorgung von Restaurants, Kantinen und Großküchen.
2020 gab es 11.517 umsatzsteuerpflichtige Cateringunternehmen (2019: 16.445) mit einem Gesamtumsatz von ca. 7,0 Mrd. € (2019: ca. 14,3 Mrd. €, davon ca. 7438 Event-Caterer mit einem...