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E-Health-Gesetz
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – E-Health-Gesetz“, welches am in Kraft trat, wird seitens der Gesundheitspolitik als der Meilenstein für den beginnenden flächendeckenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im deutschen Gesundheitswesen angesehen. Mitte 2016 soll die bundesweite Einführung einer Telematik-Infrastruktur beginnen. Der Abschluss ist für Mitte 2018 vorgesehen. Neben der Ausstattung der Leistungserbringer, wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und Apotheken, mit den notwendigen Hard- und Softwarekomponenten gilt die Anwendungsausweitung der elektronischen Gesundheitskarte, also die Anbindung des Versicherten an eine solche geschaffene Infrastruktur, als der wesentliche Handlungsschwerpunkt des Gesetzes.
Die Gesundheitskarte des Versicherten, welche ein online-basiertes Versichertenstammdatenmanagement aufweisen soll, wird zukünftig weitere Anwendungskomponenten umfassen: Verfügbarkeit von Notfalldaten und elektronischen Arztbriefen, den aktuellen Medikationsplan, ein Patientenfach, in welches der Versicherte selbstverantwo...