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Telematikinfrastruktur: Einigung zur Kostenerstattung für die Praxis-Anbindung erzielt
Das sollten Ihre Mandanten jetzt wissen
Die Telematikinfrastruktur vernetzt die Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten die Kosten für die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur von den Krankenkassen erstattet. Unter Moderation des Bundesschiedsamts haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am auf Erstattungsbeträge für die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten geeinigt. Die Vereinbarung wird noch ausformuliert.
I. Die Eckpunkte der Erstattungsvereinbarung
Streit hatte sich zuletzt vordergründig an den voraussichtlich hohen entstehenden Kosten für die Anschaffung eines verfügbaren Konnektormodells entzündet. Die Krankenkassen lehnten es ab, die Anschaffungs- und Betriebskosten in diesem Zusammenhang vollständig zu übernehmen und orientierten sich im Rahmen der Verhandlungen an dem möglichen Preis eines frühestens im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Konnektormodells. Nun haben sich die Betei...