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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 3 vom Seite 12

Die Videosprechstunde kommt – früher als erwartet

Tim Hesse

Vom an werden Online-Videosprechstunden im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung finanziell gefördert. Dann können Hausärzte und die meisten niedergelassenen Fachärzte im Bereich des berufsrechtlich Zulässigen den Verlauf bestimmter Krankheiten bei ihren Patienten per Kamera kontrollieren und sie telemedizinisch beraten, ohne dass Arzt und Patient gemeinsam in der Praxis anwesend sind. Für eine Videosprechstunde kommen allerdings nur solche Patienten infrage, die bereits von der betreffenden Praxis behandelt werden und deren letzter persönlicher Arztkontakt nicht länger als zwei Quartale zurückliegt. Zudem gilt die Videosprechstunde vorerst nur bei bestimmten Fallkonstellationen als sinnvoll. Die notwendigen technischen Dienste finanziert die GKV über eine Pauschale i. H. von 200 € pro Quartal. Die telemedizinischen Leistungen können nach den neuen Gebührenordnungspositionen 01439 und 01450 EBM abgerechnet werden.

A. Regelungshintergrund

Mit Verabschiedung des E-Health-Gesetzes wurde dem Bewertungsausschuss gemäß dem neu geschaffenen § 87 Abs. 2a Satz 17 SGB V aufgegeben, bis zum zu prüfen, inwieweit durch den Einsatz sicherer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien V...