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Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins können umsatzsteuerfrei sein
Der BFH hat mit zur Umsatzsteuerfreiheit der von einer natürlichen Person erbrachten und über einen Verein abgerechneten Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Stellung genommen.
A. Leitsatz
Pflegeleistungen sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei, wenn die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen.
B. Sachverhalt
Die Klägerin war in den Streitjahren 2007 und 2008 Mitglied eines eingetragenen Vereins. Der Verein (Mitglied des paritätischen Wohlfahrtsverbandes) schloss Verträge mit pflegebedürftigen Personen und Pflegekassen und erbrachte umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen. Die Klägerin war für den Verein als Pflegehelferin tätig und erbrachte Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 36 SGB XI, § 70 Abs. 1 SGB XII), Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) und Pflegeleistungen gem. §§ 36, 39, 45 SGB XI, § 61 SGB XII. Ihre Leistungen rechnete sie direkt mit dem Verein ab. Sie verfügte über keine Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegerin, hatte aber mit dem Verein Qualitätsvereinbarungen abgeschlossen und besuchte regelmäßig Fortbildungen.
Das Finanzamt vertrat die Auffassun...