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Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze einer Seniorenresidenz aus einem Hausnotrufsystem und einer Betreuungspauschale
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit entschieden, dass die Umsätze einer Seniorenresidenz aus einem Hausnotrufsystem und einer Betreuungspauschale an die eigenen Bewohner nach § 4 Nr. 16 UStG in der Fassung ab 2009 nicht umsatzsteuerfrei sind und dürfte damit von der bisherigen BFH-Rechtsprechung abgewichen sein.
A. Sachverhalt
Die Seniorenresidenz meldete zum beim zuständigen Gewerbeamt den Betrieb einer Senioreneinrichtung als gewerbliche Tätigkeit an. In den Streitjahren 2009 und 2010 betrieb die Seniorenresidenz eine Anlage bestehend aus acht Häusern mit insgesamt 153 seniorengerechten Wohnungen. Diese Wohnungen vermietete die Seniorenresidenz an die jeweiligen Bewohner. Nach den Regelungen in Abschn. 4.16.5 Abs. 5 UStAE war die Seniorenresidenz unstrittig als Altenwohnheim einzuordnen und die Vermietungsumsätze nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei.
Die Seniorenresidenz bot den Bewohnern ein umfangreiches Getränke- und Verpflegungsangebot, welches Frühstück, Mittag- und Abendessen beinhaltete. Die pflegerischen Leistungen wurden zusätzlich von einem Pflegedienst erbracht. Dieser Pflegedienst erbrachte diese Leistungen in eigener Verantwortung gegenüber den Bewohnern und rechnete diese Leistungen auch ...