NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Behandlung der
Erbengemeinschaft und ihrer
Auseinandersetzung –
– Behandlung der
vorweggenommenen Erbfolge –
Wegen der Erteilung von Prüfungsanordnungen an Erbengemeinschaften bzw. deren Mitglieder vgl. Abschn. „E. Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (§ 197 AO 1977)” der Abhandlung „AO (Außenprüfungen)” in Teil IV der Bp-Kartei.
Bezüglich der Erbschaftsteuer und der Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35 EStG) Hinweis auf die Abhandlungen „Erbschaftsteuer” in Teil IV der Bp-Kartei und „Konto: Steuern” in Teil I der Bp-Kartei.
A. Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung
– BStBl I S. 253 –
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung auf der Grundlage des (BStBl II S. 837) Folgendes:
Inhaltsübersicht
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Tz. | |||||
A. | Allgemeines | 1 | |||
B. | Zurechnung der laufenden Einkünfte zwischen Erbfall und
Erbauseinandersetzung | 2–9 | |||
1. | Allgemeines | 2 | |||
2. | Zurechnung laufender Gewinneinkünfte | 3–5 | |||
3. | Zurechnung laufender
Überschusseinkünfte | 6 | |||
4. | Beendigung der Erbengemeinschaft und rückwirkende ... |