NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Allgemeines
Sponsoring erfreut sich als Bestandteil moderner unternehmerischer Kommunikationskonzepte wachsender Beliebtheit. Während es zunächst vornehmlich beim Sport anzutreffen war, hat sich das Sponsoring inzwischen in den Bereichen der Kultur, der Umwelt und des Sozialwesens fortentwickelt. Dabei betätigen sich nicht nur Großunternehmen als Sponsoren, sondern zunehmend auch kleinere und mittelständische Betriebe.
Mit ihren Sponsoringmaßnahmen verbinden die Unternehmen eine Verbesserung des Images und damit langfristig Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz. Die Maßnahmen vervollständigen also die klassische Werbung mit dem Ziel der Verkaufsförderung.
Beim Sponsor können Sponsoringaufwendungen Betriebsausgaben, Spenden oder steuerlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung bzw. bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen sein (vgl. die Ausführungen unter B.I). Einem Betriebsausgabenabzug beim Sponsor stehen jedoch nicht zwingend Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs beim Gesponserten gegenüber (Tz. 9 des IV B 2 – S 2144 – 40/98; vgl. B.I). Es können vielmehr trotz Betriebsausgabenabzug auch steuerfreie Einnahmen...