NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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Wegen der darüber hinausgehenden steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Grund und Boden und den Gebäuden Hinweis auf die Abhandlungen „Konto: Grund und Boden“ und „Konto: Gebäude“ jeweils in Teil I der Bp-Kartei.
A. Einkommensteuer
I. Vorbemerkung
Von vielfach außergewöhnlicher finanzieller Tragweite ist nach wie vor die zutreffende Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung. Denn bei der hier vorzunehmenden Abgrenzung geht es weiterhin nicht nur um die (ggf. zusätzliche) Gewerbesteuerpflicht der betreffenden Einkünfte, sondern in erster Linie darum, ob etwaige Gewinne aus der Veräußerung von Grundbesitz überhaupt zu steuerlich relevanten Einkünften führen bzw. ob etwaige Verluste mit anderen positiven Einkünften nach § 10d EStG ausgeglichen werden können oder ob die Veräußerung des Grundbesitzes noch innerhalb des Rahmens der privaten Vermögensverwaltung liegt, so dass – von einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG einmal abgesehen – auch ein etwaiger rechnerischer Gewinn nicht der Besteuerung unterliegt. Nach Änderung des § 23 EStG durch das StEntG 1999/2000/2002 (BStBl 1999 I S. 304 ), wonach einerseits die sog. Spekulationsfrist für Grundstücke auf 10 Ja...