NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
– Erhöhte Absetzungen für Abnutzung –
– Sonderabschreibungen –
– Ansparabschreibung –
Bezüglich
der linearen und degressiven AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: AfA“,
der Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Abschreibungen“
jeweils in Teil I und bezüglich
der Absetzungen für Substanzverringerung wird auf die Abhandlungen „Bp-Kartei: Ziegeleien” und „Bp-Kartei: Kies und Sandbaggereien“
in Teil III verwiesen.
A. Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen (§ 7a EStG)
Die Vorschrift des § 7a EStG konzentriert Regelungen in Bezug auf Wirtschaftsgüter, bei denen erhöhte Absetzungen bzw Sonderabschreibungen vorgenommen wurden. In der Norm selbst finden sich keine „eigenen“ (erhöhten) Abschreibungsmöglichkeiten.
Erhöhte Absetzungen liegen vor, wenn Absetzungen an die Stelle der normalen AfA treten (§§ 7h, 7i EStG). Sonderabschreibungen sind Abschreibungen, die neben der normalen AfA vorgenommen werden (§§ 7b, 7c, 7g Abs. 5 EStG).
Für die degressive AfA und die Bewertungsfreiheiten der GWG-/Sammelposten greift § 7a EStG nicht.
Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten
Nach § 7a Abs. 1 EStG erhöhen nachträgl...