NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände –
– Rechtslage ab –
Das BStBl I S. 638 (siehe dortige Tz. 176) tritt an die Stelle des BStBI I S. 567, zuletzt geändert durch BStBI I S. 1209. Die beiden letztgenannten Verwaltungsanweisungen sind daher überholt und auf Umsätze, die nach dem ausgeführt werden, nicht mehr anzuwenden. Die folgende und letzte Tz. 177 des betrifft den seinerzeit möglichen Download.
A. Gesetzliche Vorschrift – Rechtslage ab –
Wortlaut des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG 2005
§ 12 Steuersätze
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:
die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
die Vermietung der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
– Wegen der Anlage 2 Hinweis auf Abschnitt E dieser Abhandlung –