NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Bestandskraft
AEAO vor §§ 172 bis 177
Hinweis auf den Wortlaut des AEAO vor §§ 172 bis 177.
B. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (§ 172 AO)
I. Wortlaut des § 172 AO
Hinweis auf den Wortlaut des § 172 AO.
II. Verwaltungsanweisungen
AEAO zu § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
Hinweis auf Wortlaut des AEAO zu § 172.
Anträge auf schlichte Änderung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO.
Hinweis auf , S 0350, AO-Kartei NW § 172 AO Karte 801.S. 3
Beginn der Einspruchsfrist/Festsetzungsfrist für nicht ordnungsgemäß umgesetztes Gemeinschaftsrecht; hier: Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden
Hinweis auf , AO Kartei NW vor § 172 AO Karte 801.
Änderung von Einkommensteuerbescheiden im Hinblick auf die Gewährung von Kindergeld nach § 10 Abs. 2 und § 11a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
Hinweis auf , AO-Kartei NW § 172 AO Karte 803.
Änderung von Einkommensteuerbescheiden bei einer Steuer von 0,00 €, wenn Besteuerungsgrundlagen außersteuerliche Bindungswirkung haben
Hinweis auf , AO-Kartei ND § 172 AO Karte 1.
Beginn des Förderzeitraums beim Wechsel von der Folgeobjekt- zur Zweitobjektförderung
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