NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Dentisten –
– Kieferorthopäden –
A. Allgemeines
Im Jahr 2017 gab es ca. 51.058 niedergelassene Zahnärzte sowie 41.997 Zahnarztpraxen, davon waren 34.605 (82,4 %) Einzelpraxen sowie 7.392 Gemeinschaftspraxen (17,6 %), darunter 87 % mit 2 Inhabern sowie 13,0 % mit mehr als 2 Inhabern.
Das Honorarvolumen der Zahnarztpraxen betrug 2017 ca. 26,7 Mrd. €, die Durchschnittseinnahmen ca. 495.000 € pro Einzelpraxis, die Kosten (steuerliche Betriebsausgaben) ca. 334.200 (Quelle: VR-Gründungskonzept GK066, 3, KZBV, Statistisches Jahrbuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 2018). In Zahnarztpraxen waren 2017 ca. 17.7123 Zahnärztinnen und Zahnärzte angestellt.
Die Einzelpraxen wiesen 2017 folgende Struktur auf (Quelle: VR-Gründungskonzept GK066, 3):
ca.18 % mit Honorareinnahmen bis 250.000 €
ca, 45 % mit Honorareinnahmen von 250.000 € bis 500.000 €
ca. 29 % mit Honorareinnahmen von 500.000 € bis 1 Mio. €
ca. 8 % mit Honorareinnahmen über 1 Mio. €
Die Versorgungsdichte der Bevölkerung liegt derzeit bei ca. 2.020 Einwohnern je Praxis bzw. ca. 1.150 Einwohnern je behandelnd tätigem Zahnarzt. Die höchste Zahnarztdichte findet man in Großstädten und Universitätsstädten sowie den ostdeutschen Bundesländer...