NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Pferdehaltung,
– Pensionspferdehaltung –
– Rennställe
– Jagd
– Brütereien
– Geflügelaufzucht und mast
– Schweinehaltung
– Zierfischzucht –
– Forellenzucht ––
I. Betriebswirtschaftliches
1. Betriebsarten und Betriebsformen
a. Betriebsarten
Anzutreffen sind typische landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, bei denen der Gewerbebetrieb durch Überschreiten der Relation Tierbestand/Fläche begründet wird und Tierhaltungs- und Tierzuchtbetriebe, bei denen unabhängig von dem Verhältnis Tierbestand/Fläche die sonstigen Leistungen das wesentliche Merkmal des Betriebes bestimmen. Darüber hinaus kann unterschieden werden zwischen Futterbaubetriebe, die mehr als 50 % aus der Milchviehhaltung und Rindermast erwirtschaften und Veredlungsbetriebe, die mehr als 50 % des Deckungsbeitrags aus Schweinemast oder Geflügelhaltung erwirtschaften. Bei der Schweinehaltung wird zwischen Zuchtschweinerzeugung, Sauenhaltung und Mastschwein- Ferkelerzeugung unterschieden. Weiterhin sind Betriebe der Pelztierzucht Zierfischzucht, Vogelzucht, Hunde- und Katzenzucht anzutreffen.
b. Betriebsformen
Es überwiegen die Einzelunternehmungen und die Personengesellschaften in Form einer GbR. Andere Rechtsformen komm...