NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Einzelhandel mit Teppichen, Möbel- und Behangstoffen –
– Wirtschaftszweig 432724 –
S. 2
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten, Branchenstruktur
Betriebsformen
Vorherrschend sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Betriebsarten
Der Teppicheinzelhandel gehört zur Branche der Raumausstatter.
Im Laufe der Jahre ist eine immer größere Spezialisierung der Betriebe eingetreten in Richtung
Teppiche (handgeknüpfte und mechanisch hergestellte Teppiche, Brücken, Läufer, Bodenbeläge, Orientteppiche u. ä.),
Möbel- u. Behangstoffe (Gardinen, Dekorationsstoffe, Möbelstoffe, Posamenten und Zubehör, Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen).
Nur in Ausnahmefällen bieten Betriebe das vorgenannte gesamte Warensortiment über eine Firma an.
Außerdem haben sich mit dem Entstehen von Verbrauchermärkten mit ihrem vielfältigen Angebot an Teppichen und Bodenbelägen in Verbindung mit anderen verwandten Waren wie Farben, Tapeten, Gardinen und Dekorationsstoffen die Sortimentsbereiche dieser Branche vermischt zu Lasten der Spezialgeschäfte, insbesondere des Orienthandels. Insbesondere in den unteren Preiskategorien dominiere...