NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Einzelhandel und Großhandel mit Tabakwaren –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Betriebsformen
Im Tabakeinzelhandel gibt es überwiegend Einzelunternehmen; in geringem Umfang auch Personengesellschaften, im Tabakwarengroßhandel wird bei großem Umsatz auch die Rechtsform der GmbH gewählt.
2. Betriebsarten
Im Tabakwarenhandel wird zwischen dem Großhandel und dem Einzelhandel sowie Automatenaufstell- und -auffüllgeschäften unterschieden. Die Zigarettenindustrie liefert die Tabakwaren über Großhändler in den Einzelhandel und von dort an den Endverbraucher.
Nach dem statistischen Bundesamt gab es 2019 2.346 Tabakwareneinzelhandelsbetriebe, die einen steuerbaren Umsatz von 2,2 Mrd. € erzielten, der Durchschnittsumsatz pro Unternehmen betrug 2019 ca. 958.000 € (Quelle: destatis 2019; VR-Gründungs-konzept, GK 003, S. 3). Circa 79 % der Tabakgeschäfte arbeiten mit ein bis fünf Beschäftigten inkl. Inhaber (VR-Gründungskonzept GK 003, S. 4). Nach Angaben der DZV aus dem Jahr 2020 sollen ca. 17,2 % der Zigaretten unversteuert sein. Dabei handelt es sich entweder um Eigenimporte aus dem Ausland oder um Schmuggelware...