NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Gipser –
– Putzarbeiter –
– Verputzer –
– Gewerbekennzahl 43310 –
A. Berufsrecht
I. Grundlagen
Das Handwerk des Stuckateurs ist ein zulassungspflichtiges Handwerk im Sinne der Nr. 9 der Anlage A zur Handwerksordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom .
Es ist Teil der Bauwirtschaft und gehört zum Ausbaugewerbe.
Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle ergeben sich aus der Handwerksordnung. Danach ist gem. § 7 Abs. 1 HwO regelmäßig die Ableistung der Meisterprüfung im Handwerk gefordert.
Nach der Änderung des Handwerksrechts zum bleibt die Existenzgründung an den Meisterbrief geknüpft, jedoch können zusätzliche Wettbewerber aufgrund der Altgesellenregelung gem. § 7b HwO in den Markt eintreten.
Daneben enthält die Handwerksordnung in § 8 HwO Ausnahmetatbestände: Danach kann auf Antrag eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, sofern es eine unzumutbare Belastung darstellen würde, eine Meisterprüfung abzulegen und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Ausnahmebewilligung gestattet es jedoch nicht, den Meistertitel zu führen und Lehrlinge auszubilden.
Gesellen, die über eine Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren verfügen und davon vier Jahre in leitender Funktion tätig waren, dürfen einen Betrieb ...