NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Allgemeines
I. Betriebsformen
Schleifereien und Schmiedereien werden hauptsächlich als Einzelunternehmen geführt, in wenigen Fällen auch als Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Dabei werden Schleifer vielfach als Hausgewerbetreibende tätig. Siehe dazu Abschn. D. II. Nr. 2 dieser Abhandlung. Bei größeren Gießereien werden häufig eigene Schleifabteilungen unterhalten, die nach Umfang und Auslastung eigene und auch fremde Schleifarbeiten durchführen.
Betriebe, die nur Schmiedearbeiten ausführen, sind kaum noch vorhanden. In ländlichen Gegenden verschwinden deshalb immer mehr Reparatur- und Beschlagschmiede, weil keine entsprechenden Aufträge vorliegen (Arbeitspferde sind kaum noch vorhanden und ein Schmiedebetrieb dieser Art ist in der Regel nicht in der Lage, technisch hochentwickelte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zu reparieren). Damit diese Handwerksbetriebe jedoch bestehen können, werden überwiegend Schlosserarbeiten ausgeführt.
Reiner Materialhandel wird nur in ganz geringem Umfange durchgeführt.
Gelegentlich wird auch der Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen vermittelt. Siehe dazu die Abhandlung „Bp-Kartei Landmaschinenhandel und Reparatur” in Teil III.