NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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Ambulante soziale Dienste
– Ambulante Pflege –
– Tagesbetreuung von Kindern –
– Gewerbekennzahl 88101.0 –
88101.0 –
88101,2 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Einführung
Die ambulante Pflege wird auch als „häusliche Pflege” bezeichnet. Im Unterschied zur stationären Pflege erfolgen alle pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Leistungen im häuslichen Umfeld. Der ambulante Pflegedienst bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Sinn und Zweck der ambulanten Pflege ist, dass dem Pflegebedürftigen eine eigenständige Lebens- und Wirtschaftsführung ermöglicht bleibt. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Die rechtliche Grundlage liefert das SGB XI, das Leistungen der ambulanten Pflege und die zugehörige Kostenübernahme definiert. Gemäß § 71 Abs. 1 SGB XI sind ambulante Pflegedienste selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Zusätzlich gehört üblicherweise die medizinische Behandlungspflege zum Leis...