NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Betriebsformen
Das Gewerbe wird in der Regel als Einzelunternehmen ausgeübt. Größere Betriebe werden auch als Personengesellschaften geführt; dabei handelt es sich oft um familienbezogene Gesellschaften.
Nahezu jedes zweite Unternehmen hat mindestens eine Filiale.
2. Betriebsarten
Unter dem Begriff „Sanitätshaus” vereinigen sich in der Regel sämtliche Zweige des einschlägigen handwerklichen Gewerbes (z.B. Bandagisten, Orthopädiemechaniker usw.) sowie der Handel mit hygienischen Gummiwaren, orthopädischen und medizinischen Geräten sowie speziellen Miederwaren und Gegenständen der Körper- u. Gesundheitspflege. Siehe dazu auch Teil III der „Bp-Kartei: Sanitätshaus; medizinischtechnischer Fachhandel”.
Die Sanitätshäuser umfassen durchweg Handwerk und Handel, denen zunehmend auch ein modisch orientierter Fachhandel (Bademoden, Strand und. Freizeitkleidung, Damenunterbekleidung) angegliedert ist.
In der Regel besteht eine Aufteilung zwischen orthopädischer Werkstatt und Verkauf. Dabei hat nicht jedes Sanitätshaus eine Werkstatt für Großorthopädie. Vielfach werden als Werkstattleistungen nur kleinorthopädische Leistungen wie das A...