NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei

A. Allgemeines

I. Betriebsarten und -formen

Kleinere Omnibusunternehmen mit Umsätzen bis 250.000 € werden zumeist als Einzelunternehmen oder OHG betrieben, häufig handelt es sich um Familienunternehmen. Größere und mittlere Betriebe haben in der Regel die Rechtsform einer GmbH oder UG, wobei vielfach zusätzlich von einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen (Einzelfirma/GbR) und ein Betriebsunternehmen (GmbH) Gebrauch gemacht wird.

Omnibusunternehmen dienen der Beförderung von Personen im Linien- und im Gelegenheitsverkehr (ÖPNV, Öffentlicher Liniennahverkehr/Öffentlicher Personennahverkehr). Geregelt ist die Beförderung von Personen in Omnibusunternehmen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Bestimmungen zum Linienverkehr sind in den §§ 42 ff. PBefG und zum Gelegenheitsverkehr in den §§ 46 ff. PBefG enthalten.

Beide Formen der Personenbeförderungen (Linien- und Gelegenheitsverkehr) bedürfen einer Genehmigung (§ 2 PBefG) durch die Bezirksregierung, welche gemäß §§ 9 ff. PBefG die entsprechenden Genehmigungsurkunden erteilt. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind Sicherheit, Leistungsfähigkeit des Betriebes, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung des Unternehmers bzw. der verantwortlichen Personen sowie der Unternehmenssitz oder eine Niederlassung ...