NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Einzelhandel mit Musikinstrumenten –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Betriebsformen
Fast ausschließlich Einzelunternehmen, in Ausnahmefällen Personengesellschaften. Musikfachgeschäfte sind größtenteils Kleinbetriebe.
2. Betriebsarten
Die gängige Bezeichnung lautet „Musikfachgeschäft”; die Inhaber selber bezeichnen sich als Musikalienhändler. Der Handel mit Musikinstrumenten wird auch von Berufsmusikern (nebenberuflich) betrieben.
Der Beruf des Musikalienhändlers ist unter der Berufsbezeichnung Musikfachhändler/-in als Lehrberuf anerkannt. In dem Ausbildungsberuf werden musikspezifische, warenkundliche Kompetenzen in den Bereichen Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger sowie Kundenorientierung und -service sowie Marketing und Vertrieb vermittelt. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Da Fachpersonal rar ist, werden daneben Schüler bzw. Studenten der Musikschulen und Musikhochschulen als Aushilfskräfte beschäftigt.
Die Kundenstruktur im Musikfachhandel ist heterogen. Die Kundenzielgruppe reicht vom Musikschüler im Kindesalter, über den Hobbymusiker im Schulorchester oder im örtlichen Musikverein bis hin zum hauptberuflichen Orchestermusiker. Der Kun...