NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Kraftfahrzeughandel und Kraftfahrzeugreparatur –
– (Gewerbekennzahl 45110, 45203, 45320) –
– Kraftfahrzeugteile (Eh u. Gh) –
– (Gewerbekennzahl 50302, 50203) –
Die Wirtschaftszweige
Kraftfahrzeughandel und Kraftfahrzeugreparatur
Kraftfahrzeugteile (Einzelhandel und Großhandel)
werden zusammengefasst und unter dem Wirtschaftszweig Kraftfahrzeuggewerbe dargestellt.
A. Betriebswirtschaftliches
I. Allgemeines
1. Definition Kraftfahrzeuggewerbe
Das Kfz-Gewerbe, bestehend aus Kfz-Betrieben, lässt sich in
Kfz-Autohäuser
Kfz-Werkstätten
und den Kfz-Service unterteilen.
Die Branche Kraftfahrzeuggewerbe umfasst
den Vertrieb von Automobilen (Handelsfunktion)
als auch den Instandhaltungs- und Unfallservice für Kfz (Dienstleistungsfunktion).
Die Kfz-Autohäuser lassen sich in Neuwagen- und Gebrauchtwagenhändler, sowie in markengebundene und markenungebundene Betriebe unterteilen.
Eine Kfz-Werkstatt ist ein Betrieb, in dem handwerklich Kraftfahrzeuge einer Inspektion unterzogen und bei vorhandenen Schäden repariert werden. In einer Werkstatt für Kraftfahrzeuge arbeiten u. a. Kfz-Mechatroniker und Karosseriebauer. Die Kosten für eine Serviceleistung im Kfz-Werkstatt-Betrieb werden i. d. R. nach Arbeitszeit...