NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Imbisshalle, -stube –
– Schnellimbiss –
– Wirtschaftszweig 56103.0, 56108.0, 56109.0 –
Wegen Trinkhallen und Kioske: Hinweis auf „Bp-Kartei: Trinkhalle und Kiosk“ in Teil III.S. 5
A. Betriebswirtschaftliches
I. Begriff Imbissstätte
Ein Imbiss ist eine Bewirtungsstätte, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweist und von denen ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit und ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird, z. B. Würstchenstände. Der Unterschied zwischen Imbiss und Restaurant liegt in der Art des Bestellvorgangs. Im Imbiss bestellt man direkt am Tresen, ohne Karte auf dem Tisch, und es gibt keine extra Servierkräfte. Der Koch bringt es selbst. Ein Imbiss liefert daher überwiegend lediglich verzehrfertig zubereitete, ermäßigt zu besteuernde Speisen und nur in geringem Umfang nicht ermäßigt zu besteuernde sonstige Leistungen, bei denen über deren Vermarktung hinaus Dienstleistungen in Gestalt etwa des Zurverfügungstellens von Verzehreinrichtungen (z. B. Räumlichkeiten, Stehtische, Bänke oder Stühle) erbracht werden (vgl. IV B 8 – S 7100/07/10050 2008/0541679, BStBl 2008 I S. 949). Charakteristisches Merkmal e...