NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Gewerbekennzahl: 43991
• Auf-
und Abbau von Gerüsten und Arbeitsbühnen
A. Betriebswirtschaftliches
I. Begriff
Die Branche des Gerüstbaus umfasst Unternehmen, die stationäre Gerüstkonstruktionen aus Stahlrohr- und Aluminiumelementen planen, aufstellen, für einen gewissen Zeitraum vermieten und danach wieder abbauen. Neben der Montage von Systemgerüsten aus standardisierten Gerüstelementen sind auch der Spezialgerüstbau und das Aufstellen mobiler Eventtribünen Teil der Branche. Kein Teil der Gerüstbaubranche ist die Vermietung mobiler Hebetechnik. Das Gewerbe ist ein Lehrberuf und gehört seit dem zum Vollhandwerk. Gerüste sind temporär genutzte, vorübergehend errichtete Baukonstruktionen veränderlicher Länge, Breite und Höhe. Sie werden an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zu Arbeitsplattformen, Traggerüsten für Montage- oder Schalungsarbeiten, zu Schutzgerüsten oder ZugänS. 6gen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder zerlegt.
II. Betriebsarten
Bei der Mehrzahl der Gerüstbauunternehmungen handelt es sich um inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe, die ihre Dienstleistungen in einem begrenz...