NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: August 2024

– Fußpraktiker –
– Medizinische Fußpfleger/-innen –
– Kosmetische Fußpfleger/-innen –
– Gewerbekennzahlen 86909.0 und 86909.2 –

A. Betriebswirtschaftliches

I. Allgemeines

1. Definition

Eine gängige Definition des Berufes „Podologe“ lautet: Nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Tätigkeit des Podologen umfasst die Gesundheitsförderung, die medizinische Therapie sowie die Rehabilitation. Die Handlungsfelder des Podologen ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin, z. B. Diabetologie, Dermatologie, Chirurgie und der Orthopädie.

2. Bundeseinheitlicher Beruf „Podologe“

Der Gesetzgeber regelte mit dem Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodologengesetzPodG) vom über den Beruf der Podologin und des Podologen mit Wirkung ab dem bundeseinheitlich dessen Berufsbild. Entsprechend der Systematik bereits bestehender Regelungen für die Gesundheitsfachberufe erließ der Gesetzgeber die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, nach deren erfolgreichem Abschluss die Berechtigung verliehen wird, den Titel „Podologin“ bzw. „Podologe“ zu führen.

Die in verschiedenen Bundesländern zuvor bestandenen landesrechtlichen Regelungen sahen regelmäß...