NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Platten- und Mosaikleger –
– Gewerbekennzahl 45432.0 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Allgemeines
Das Tätigkeitsfeld des Fliesenlegers umfasst das Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken, vor allem in Küchen, bei Verkleidungen und in Bädern sowie das Verlegen von Platten. Neben der Verlegung von Wand- oder Bodenfliesen übernehmen Fliesenleger auch den Einbau verschiedener Bodenbelege wie Parkett, Linoleum oder Kunststoff. Schwerpunkte der Arbeit eines Fliesenlegers sind das Fliesen von Küchen, Bädern und Verkleidungen sowie das Verlegen von Platten und spezielle Feinarbeiten wie Mosaikbilder oder Marmorverkleidungen.
Darüber hinaus bieten Fliesenleger neben Verlegearbeiten auch den Verkauf von Fliesen an, um Boni oder Händlerrabatte in Anspruch nehmen zu können. Teilweise wird auch ein Handel mit Baustoffen betrieben.
In 2022 gab es 57.604 in die Handwerksrolle eingetragene im Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegergewerbe tätige Unternehmen (Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH: Betriebszahlen ; VR-GründerINFO GK109 S. 5). Davon waren 38.376 Betriebe umsatzsteuerpflichtig mit einem Gesamtumsatz von ca. 14,0 Mrd. € und einem Umsatz von 89.841 € je tätiger Person ...