NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Gewerbekennzahl: 59140
• Vorführung von Filmen und Videofilmen in Kinos, sonstigen Vorführräumen oder im Freien
• Tätigkeiten von Filmclubs
A. Betriebswirtschaftliches
I. Begriff
Das Kino, Lichtspieltheater, Lichtspielhaus oder Filmtheater, ist ein Aufführungsbetrieb für alle Arten von Filmen. Die Begriffe Filmwirtschaft und Filmindustrie bezeichnen jenen Wirtschaftszweig, der sich mit der Herstellung, Vervielfältigung und der Verbreitung von Kino-, Fernseh- und anderen Filmen beschäftigt. Dies schließt Unternehmen wie Filmproduktionsgesellschaften und Filmverleiher mit ein.
II. Betriebsarten
Die Filmtheater werden in folgende Kategorien eingeteilt:
1. Arthouse-Kinos
Kinos, in denen ein vergleichbar anspruchsvolles Programm vorgeführt wird wie in Filmkunstkinos, jedoch gehören sie nicht der Gilde an.S. 6
2. Kommunales Kino
Kommunale Kinos werden in der Bundesrepublik in der Regel von den Kommunen (und teilweise durch Zuschüsse anteilig von den jeweiligen Bundesländern) finanziert. Sie spielen entweder in eigenen Räumen, in Zusammenarbeit mit der örtlichen Volkshochschule, in Kooperation mit kommerziellen Kinos oder auch in anderen Räumen von kommunalen oder freien Trägern.
3. Filmkunstkino
Auf kü...