NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Einzelhandel mit Kohle, sonstigen festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen; auch in Verbindung mit Großhandel –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Betriebsformen
Betriebe des Brennstoffeinzelhandels werden im Allgemeinen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften geführt. Die Großhändler sind teilweise durch Platzgeschäfte auch im Einzelhandel tätig. Diese Betriebe besitzen überwiegend die Rechtsform der GmbH.
2. Betriebsarten
Neben festen Brennstoffen (Kohlen, Koks) sowie Freizeitbrennstoffen, wie Holzkohle und Grillholz wird heute überwiegend Heizöl vertrieben. Kleinere Betriebe verkaufen Heizöl teilweise aufgrund eines Agenturverhältnisses im Namen und für Rechnung von Mineralölfirmen.
Einen wesentlichen Kostenfaktor stellen die Transportkosten dar, so dass die Standortnähe zum Einzelhändler bzw. Verbraucher dem Brennstoffhändler hohe Transportkosten erspart.
Zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge in den verkaufsschwächeren Sommermonaten wird vielfach neben dem Brennstoffhandel der Güternahverkehr (siehe dazu „Bp-Kartei: Güter-Kraftwagenverkehr [Nah]” im Teil III) betrieben. Teilweis...