NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Arztpraxis (ohne Zahn- und Tierarztpraxis) –
– Gewerbekennzahl 85120.0 –
Bezüglich der Besonderheiten bei Tier- und Zahnärzten Hinweis auf die in Teil III veröffentlichten Abhandlungen „Bp-Kartei: Tierärzte” und „Bp-Kartei: Zahnärzte”.
Wegen der freiberuflichen Tätigkeit als Angehöriger anderer Heilberufe siehe Abschn. C I Nr. 9 u. 10 dieser Abhandlung.
A. Allgemeines
I. Inhalte
Die Ausführungen in den nachfolgenden Abschnitten betreffen die selbständig tätigen Ärzte und die Ärzte, die teils selbständig, teils nichtselbständig tätig sind (gemischte Tätigkeit). Sie nehmen auch zu der Frage Stellung, ob der Arzt eine freiberufliche, gewerbliche oder nichtselbständige Tätigkeit ausübt.
Das Bild des Arztes hat sich in den letzten Jahrzehnten vor allem aufgrund des technischen Fortschritts in den Arztpraxen stetig verändert. Dies gilt insbesondere für die ärztlichen Tätigkeitsfelder, welche in insgesamt 34 Fachgruppen gegliedert werden. Diese zeigt sich vor allem in den unterschiedlichen Strukturen und Rahmenbedingungen der Tätigkeitsfelder. In den ambulanten Markt treten neben den Einzelpraxen zunehmend Berufsausübungsgemeinschaften sowie Medinzinische Versorgungszentren (MVZ) ein. ...