NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Gewerbekennzahl 71111.0 –
– Landschaftsarchitekten 71114 –
– Innenarchitekten 71112.0, 71112.2 –
– Stadtplaner 71113.0, 71113.2 –
Wegen der steuerlichen Behandlung der Bauingenieure und Baustatiker wird auf die Abhandlung „Bauingenieure” in Teil III der Bp-Kartei verwiesen.
A. Betriebswirtschaftliches
I. Allgemeines
Architekten unterfallen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Apotheker den Freien Berufen. Deren Titel sind gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Architektin“, „Innenarchitekt“, „Innenarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Stadtplaner“ und „Stadtplanerin“ darf gem. § 17 BauKaG NRW nur die Person tragen, die in die bei der Architektenkammer geführten Architektenliste der jeweiligen Fachrichtung oder in die Stadtplanerliste eingetragen ist oder S. 5wem die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 18 BauKaG NRW zusteht. Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen dürfen auch die bisherige Berufsbezeichnung „Garten- und Landschaftsarchitekt“ und „Garten- und Landschaftsarchitektin“ führen, wenn sie entsprechend in die Liste der Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen eingetragen sind.
Die Berufsaufgabe ...