NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Betriebswirtschaftliches
I. Allgemeines
Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt in Deutschland die Anzahl der Pflegebedürftigen und der in Altenheimen und Pflegeheimen ständig lebenden alten Menschen immer mehr zu. Im Dezember 2015 gab es in Deutschland 2,9 Mio. Menschen, die im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) pflegebedürftig waren. Im Vergleich zum Kalenderjahr 2013 bedeutet dies eine Steigerung um 9 %. Nach Modellrechnungen wird die Zahl der Heimbewohner von derzeit 783.000 Heimbewohner bis zum Jahr 2050 auf 1,4 Mio. Bewohner anwachsen.
Es gibt jedoch einen Trend, dass die Pflege von alten Menschen zunehmend durch Angehörige und nahe stehende Personen sowie durch ambulante Pflegedienste und sonstige Hilfseinrichtungen übernommen wird. Dies ist auch Ziel der zum gemäß § 3 SGB XI eingeführten sozialen Pflegeversicherung: Es den alten Menschen zu ermöglichen, wesentlich länger als früher in ihrer häuslichen Umgebung leben zu können. Von den potenziellen Pflegebedürftigen wird danach in der Regel eine Unterbringung in häuslicher Umgebung durch Pflege durch Familienangehörige oder im Rahmen des betreuten Wohnens bevorzugt, was für einen steigenden Bedarf an ambulanter Pflege ...