NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Wirtschaftlicher Umsatz –
– Sollumsatz –
– Istumsatz –
A. Begriffserläuterungen
I. Wirtschaftlicher Umsatz
Wirtschaftlicher Umsatz im Sinne der Richtsätze ist die Jahresleistung des Betriebes zu Verkaufspreisen – ohne Umsatzsteuer – abzüglich der Preisnachlässe und der Forderungsverluste.
Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch:
Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen (z.B. aus Materialabfällen, aus Automatenaufstellung in Gaststätten, Werbezuschüsse),
Bedienungsgelder sowie
Verbrauchsteuern (z.B. Biersteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Schaumweinsteuer), die entgeltmäßig miterhoben werden.
Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen nicht:
Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,
Einnahmen aus Hilfsgeschäften,
Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,S. 2
Einnahmen aus nicht branchenüblichen Leistungen (z.B. aus ehrenamtlicher oder gutachtlicher Tätigkeit, aus Lotto- und Totoannahme),
unentgeltliche Wertabgaben,
Lieferungen und sonstige Leistungen i.S. des § 3 Abs. 1b UStG,
Leistungen an das Personal,
Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden Kundenforderungen und Anzahlungen von Kunden mit Nettowerten, d.h. ohne Umsatzsteuer verrechnet.
Der ...