NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Allgemeines
Die Geldverkehrsrechnung (GVZ) und die Vermögenszuwachsrechnung (VZR) sind Verprobungsmethoden, die geeignet sind, die Vollständigkeit der erklärten Einkünfte des Steuerpflichtigen zu überprüfen. Bei richtiger Anwendung sind sie so zuverlässig, dass sie das ansonsten formell ordnungsgemäße Buchführungsergebnis widerlegen und in Höhe der errechneten Fehlbeträge nicht verbuchte Betriebseinahmen nachweisen können (, BStBl 1966 III S. 650; v. - IV 142/63, BStBl 1967 II S. 201; v. - IV R 22/67, BStBl 1970 II S. 189; v. - I R 65/72, BStBl 1974 II S. 591; v. - VIII R 225/80, BStBl 1984 II S. 504; v. - X R 178/87, BStBl 1990 II S. 268).
Beabsichtigt der Prüfer eine formell ordnungsgemäße Buchführung durch eine Deckungsrechnung zu entkräften, müssen die Verprobungsmethoden strengen Anforderungen im Hinblick auf die Vollständigkeit und Schlüssigkeit genügen (, BStBl 1985 II S. 504).
Beide Berechnungsarten beruhen auf dem Grundgedanken, dass die vom Steuerpflichtigen verwandten Mittel für den Verbrauch oder für die Vermögensanlagen aus steuerpflichtigen Einkünften oder durch andere Vermögenszugänge (Erbschaft, Schenkung, Lotteriegewinn etc.) gespeist werden. Ein Steuerpflichtiger S. 3kann in einem...