NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Äußerer Betriebsvergleich –
Einleitung
Allgemeine Erläuterung zur Durchführung des äußeren Betriebsvergleichs.S. 3
A. Allgemeines
Bei Betriebsprüfungen sind grundsätzlich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. § 199 Abs. 1 AO).
Der Betriebsprüfer hat jedoch die Möglichkeit, vor Beginn der Prüfung durch einen äußeren Betriebsvergleich die ausgewiesenen Ergebnisse des zu prüfenden Betriebes mit den Ergebnissen gleichartiger Betriebe zu vergleichen. Dieser Vergleich wird ihm wesentliche Hinweise für die Durchführung der Betriebsprüfung (Festlegung von Prüfungsschwerpunkten) geben. Beim äußeren Betriebsvergleich wird zwischen dem Einzelbetriebsvergleich und dem Richtsatzvergleich unterschieden.
B. Einzelbetriebsvergleich
I. Allgemeines
Der Einzelbetriebsvergleich ist eine in der Praxis nur selten angewendete Methode des äußeren Betriebsvergleichs. Als Einzelbetriebsvergleich bezeichnet man den Vergleich der Schlüssel- und Kennzahlen einzelner gleichartiger Betriebe mit den Schlüssel- und Kennzahlen des zu prüfenden Betriebes. Die eigentliche Schwierigkeit dieser Verprobungsmethode liegt in der Ermittlung der Vergleichsbetriebe. Es muss sich bei den Vergleichsbetrieb...