NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Dividendenwerte (Aktien, Kuxe und andere Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften) –
– Schuldverschreibungen –
– Anteile an Sondervermögen (Investmentanteile) –
A. Begriff
I. Wertpapier
Ein Wertpapier ist ein urkundlich verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Der Besitzer eines Wertpapiers ist dazu berechtigt, ein darin festgeschriebenes Recht auszuüben. Der aus der Urkunde Verpflichtete ist nur gegen Vorlage und Rückgabe des Wertpapiers zur Leistung verpflichtet.
II. Gesetzliche Regelung
Diese traditionelle Definition wird durch das WpHG erweitert. § 1 WpHG definiert die verschiedenen Wertpapierarten auch dann als Wertpapier, wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind und sie als Wertrechte auftreten. Nach § 2 S. 5WpHG zählen zu Wertpapieren Aktien, Aktienzertifikate, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und Anteilscheine an einer Kapitalanlagegesellschaft. Wertpapiere sind zum einen durch eine leichte Handelbarkeit (Übertragbarkeit) gekennzeichnet, zum anderen dadurch, dass sie – auch wenn sie selbst ein körperliches Wirtschaftsgut darstellen – ein unkörperliches Recht verbriefen (, BStBl 2017 II S. 466). Die Defini...