NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Werkzeuge, Formen, Modelle, Vorrichtungen –
A. Allgemeines
I. Begriff und Abgrenzung
Unter dem Sammelbegriff „Werkzeuge” versteht man Geräte, die der Bearbeitung von Werkstoffen dienen. Je nach Einsatzart dienen sie dem Ge- oder Verbrauch. Unter den Begriff Werkzeuge fallen Handwerkzeuge und Maschinenwerkzeuge.
Werkzeuge sind selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter und damit von den unselbständigen Maschinenteilen (z.B. Motor, Getriebe, Pleuelstange usw.) dadurch abgrenzbar, dass sie zur Be- oder Verarbeitung des Materials bzw. Werkstücks eingesetzt werden.
II. Werkzeugarten
Trotz der Vielzahl an Handwerkzeugen und Spezialwerkzeugen für die einzelnen Berufssparten ergibt sich eine übersichtliche Gliederung nach der Art der Verwendung als:
1. Handwerkzeuge
Diese sind Arbeitsgeräte und selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit geringem Einzelwert Hierzu gehören: Hammer, Zange, Meißel, Sägen, Handbohrer, Schraubenschlüssel usw. Da ihre Anschaffungskosten in der Regel 800 € nicht übersteigen, sondern vielfach unter 60 € liegen, kann für sie, soweit die buchmäßigen Voraussetzungen (R 6.13 EStR ) vorliegen, die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden.
Auch Vorräte von H...