NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Grundlagen
Nach der Vorschrift in § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes, was als Einkommen gilt und wie dieses Einkommen zu ermitteln ist und nach § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen verteilt wird. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sowie Ausschüttungen jeder Art auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Kapitalgesellschaft verbunden ist, mindern das Einkommen nicht.
Der Begriff der vGA ist gesetzlich nicht definiert. Er ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der Ausfüllung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bedarf. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt es in der Natur unbestimmter Rechtsbegriffe wie der vGA, dass für die handelnden Personen nicht immer vorhersehbar ist, ob die Finanzbehörden und Finanzgerichte ihr Verhalten letztlich im Einzelfall unter den betreffenden Gesetzestatbestand subsumieren werden oder nicht. Da aber aufgrund der Vielgestaltigkeit des Wirtschaftslebens auch im Bereich der Ertragsbesteuerung auf Gesetzestatbestände mit unbestimmten, ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffen nicht verzichtet werden kann, liegt darin kein Verfassungsvers...