NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: April 2018

– Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern –

Hinweis:

Wegen der Gratifikationen Hinweis auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Gratifikationen” in Teil I.

A. Begriff

I. Allgemeines

Der Begriff der Tantieme stammt aus dem Französischen „Tantième; tant” und lautet: „so viel”. Unter der Tantieme ist ein vom Unternehmenserfolg abhängiger variabler Anteil an der Vergütung zu verstehen. Die Tantieme wird i. d. R. Mitgliedern des Managements, so beispielsweise dem Vorstand einer AG, dem GmbH-Geschäftsführer oder dem leitenden Angestellten gewährt. Gewinnanteile der Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie der stillen Gesellschafter, die ihnen aufgrund ihrer Gesellschafterstellung zustehen, unterfallen nicht der Tantieme.

Die Tantieme bezeichnet den Anteil am Gewinn oder Erfolg einer Unternehmung und bildet somit aus der Sicht des Unternehmens eine alternative Ver­gütungsform zu den herkömmlich gezahlten Fixlöhnen. Anders als bei Provisionen hängt die Höhe der Tantieme nicht unmittelbar von einzelnen Geschäften des Begünstigten ab, sondern seine Gesamtleistung ist entscheidend.

Als Tantieme werden auch die auflagenabhängigen Einkünfte von Buchautoren und Musikkomponisten bezeichnet...