NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Bildungsreisen –
– Fachtagungen, Fachkongresse –
Bezüglich der Behandlung von Fortbildungs-, Ausbildungs-, Umschulungs- und Weiterbildungskosten wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Fortbildungskosten” und zur Behandlung von Incentive-Reisen auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Geschenke”, jeweils in Teil I verwiesen.
A. Einkommensteuer
I. Aufwendungen für Studienreisen und Fachkongresse (Hinweise zu R 12.2 EStR 2012)
Allgemeines
Aufwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie durch die Einkunftserzielung veranlasst sind. Bei gemischt veranlassten Aufwendungen besteht kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot ( BStBl 2010 II S. 672); zu den Folgerungen siehe (BStBl I S. 614).
Incentive-Reisen
BStBl I S. 1192
Nachweis der Teilnahme
Bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung sind Aufwendungen für die Teilnahme an einem Kongress nur abziehbar, wenn feststeht, dass der Stpfl. an den Veranstaltungen teilgenommen hat ( BStBl II S. 829). An den Nachweis der Teilnahme sind strenge Anforderungen zu stellen; der Nachweis muss sich auf jede Einzelveranstaltung beziehen, braucht jedoch nicht in jedem Fall durch Anwesenheitstestat geführt zu werden...BStBl II S. 386BStBl II S. 457