NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Bestechungsgelder –
– Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern –
– § 160 AO –
– Vorteilszuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG –
Zur steuerlichen Berücksichtigung von
Zahlungen an sog. Domizilgesellschaften wird auch auf die Abhandlung „Bp-Kartei: AO (Basisgesellschaften)” in Teil IV
Aufwendungen für Geschenke wird auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Geschenke” in Teil I und
Aufwendungen für Sponsoring auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Konto: Sponsoring” in Teil I
verwiesen.
A. Begriff
Der Begriff Schmiergeld umschreibt jede Zuwendung eines Leistenden mit der Intention, bestimmte Aufträge oder Leistungen auf unlautere Art und Weise zu erhalten. Meist wird damit ein zur Wahrnehmung von Interessen einer anderen Person verpflichteter Leistungsempfänger (z. B. Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vertreter) zu einem bestimmten Verhalten veranlasst. Dabei kann eine nur faktisch gegebene Möglichkeit der Einflussnahme auf das Verhalten des voraussichtlichen Geschäftspartners bereits ausreichen (, BStBl 1989 II S. 995). Bei Zuwendungen an den Auftraggeber und damit dem Geschäftsinhaber selbst handelt es sich jedoch nicht um Schmiergelder, vielmehr liegen in diesen Fällen, auch wenn di...