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NWB Betriebsprüfungs-Kartei

NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2026

Print-ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Februar 2023

– Miet-, Pachtleistungen –
– Mietkaufvertrag –
– Mietvorauszahlungen –

A. Allgemeines

I. Begriffe: Miete und Pacht

Im allgemeinen Sprachgebrauch haben Miete und Pacht die Bedeutung von Miet- und Pachtzinsen. Als Miet- und Pachtzinsen kommen grundsätzlich alle Leistungen in Betracht, die der Mieter oder Pächter für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung der Miet- und Pachtgüter aufwendet. Dazu gehören – neben dem bar zu entrichtenden Zins – übernommene Steuern, Gebühren, Abstandszahlungen an den Vermieter, Zuschüsse zur Anschaffung von Pachtgütern, Sach- und Dienstleistungen aller Art sowie die Verschaffung geldwerter Vorteile.

Als Rechtsgeschäfte sind Miete und Pacht gegenseitige Verträge, die auf zeitweise Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung eines Gegenstandes gegen Entgelt gerichtet sind. Miete bezieht sich nur auf körperliche Gegenstände (Sachen i. S. des § 90 BGB), Pacht dagegen auf Sachen und Rechte. Miete gewährt nur den Gebrauch der Sache, Pacht räumt auch die Überlassung der Früchte des Gegenstandes ein.S. 6

Dieser bürgerlich-rechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist auch einkommensteuerrechtlich maßgebend, d. h. für jedes Vertragsverhältnis, das bürgerlich-rechtl...