NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Schulden aufgrund von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen –
Bezüglich Darlehensschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: Konto: Darlehen“.
Bezüglich Hypothekenschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: Konto: Hypotheken“.
Bezüglich Provisionsschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: Konto: Provisionen“.
Bezüglich Wechselschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: „Konto: Wechsel“.
A. Allgemeines
Unter einer Verbindlichkeit versteht man eine aufgrund eines privatrechtlichen oder öffentlich rechtlichen Schuldverhältnisses bestehende Verpflichtung zu einer Leistung. Im kaufmännischen Sprachgebrauch werden auch die Begriffe Schulden oder Kreditoren verwendet. Keine Verbindlichkeiten sind passive Rechnungsabgrenzungsposten, sondern lediglich ein bilanzielles Hilfsmittel zur periodengerechten Gewinnermittlung sowie Rücklagen, die Eigenkapital darstellen.
Unter „Schulden aufgrund von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen“ sind Schulden aus Warenlieferungsgeschäften, Werkverträgen, Dienst- und dienstähnlichen Verträgen zu verstehen, bei denen der Fordernde aufgrund seiner Lieferungen oder sonstigen Leistungen einen Anspruch auf den Gegenwert (Kaufpreis, Werklohn, Dienstl...