NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
– Schulden aufgrund von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen –
Bezüglich Darlehensschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: Konto: Darlehen”.
Bezüglich Hypothekenschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: Konto: Hypotheken”.
Bezüglich Provisionsschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: Konto: Provisionen”.
Bezüglich Wechselschulden Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: „Konto: Wechsel”.
A. Allgemeines
Unter „Schulden aufgrund von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen” sind Schulden aus Warenlieferungsgeschäften, Werkverträgen, Dienst- und dienstähnlichen Verträgen zu verstehen, bei denen der Fordernde aufgrund seiner Lieferungen oder sonstigen Leistungen einen Anspruch auf den Gegenwert (Kaufpreis, Werklohn, Dienstlohn) hat. Der Fordernde hat also bereits seine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, während der Verpflichtete noch seine Leistung ganz oder zum Teil vollziehen muss.
Bei den Kreditoren sind alle Verpflichtungen aus den vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften zu erfassen, bei denen die eigene Gegenleistung noch aussteht. Es muss sich um ein Umsatzgeschäft handeln, z. B. Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge, Miet-, Pacht- und Leasingver...