NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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Auf die Abhandlungen „Bp-Kartei: Buchführung (Digitale Buchführung)“; „Bp-Kartei: Schätzung“ in Teil I und „Bp-Kartei: Kassenfehlbetragsrechnung“ wird verwiesen.
A. Allgemeines
Betriebe, die ins Gewicht fallende Barumsätze haben, sind verpflichtet, eine Geschäftskasse zu führen. Die ordnungsgemäße Kassenführung hat dabei entscheidende Bedeutung für die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insoweit stellt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bei allen Außenprüfungen ein Prüfungsschwerpunkt im Rahmen der Verprobung der Einnahmen dar. Ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß, so eröffnet dies dem Prüfer die Möglichkeit, Schätzungen bzw. Zuschätzungen vorzunehmen. Zu den Schätzungsmethoden wird auf die Abhandlung in Teil I „Bp-Kartei: Schätzung” verwiesen.S. 4
Bei der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung wird der Prüfer alle Jahre des Prüfungszeitraumes untersuchen Hat der Prüfer nur in einem Jahr Buchführungsmängel festgestellt, so kann er nicht automatisch unterstellen, dass die Buchführung auch in den anderen Jahren des Prüfungszeitraumes nicht ordnungsgemäß war.
Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung geht der Prüfer so vor, dass er die vo...