NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Oktober 2022

A. Begriffserläuterung

Unter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen versteht man fremdbezogene Stoffe, die noch unverarbeitet oder nicht verbraucht sind. Sie lassen sich insoweit von den unfertigen oder Fertigerzeugnissen abgrenzen. Im Unterschied zu Waren sind sie auch nicht dazu bestimmt, ohne Be- oder Verarbeitung veräußert zu werden.

Hinsichtlich des Begriffs „Hilfsstoffe, Rohstoffe und Betriebsstoffe” ist zu unterscheiden nach der betriebswirtschaftlichen Auslegung und der Auslegung i. S. des § 143 AO.

Betriebswirtschaftlich versteht man unter Hilfsstoffen solche Stoffe, die zwar (wie Rohstoffe) in das Fertigerzeugnis eingehen, aber nur einen untergeordneten Bestandteil des Erzeugnisses bilden. Sie erfüllen lediglich eine Hilfsfunktion im fertigen Produkt (z. B. Farbe, Leim, Nägel, Stifte, Schrauben, Lacke bei Möbelherstellung, Farbkonservierungsstoffe bei Nahrungs- und Genussmitteln usw.). Zu den Hilfsstoffen gehört auch solches Verpackungsmaterial, das für die Verkaufsfähigkeit des Erzeugnisses wesentlich und im Verkaufspreis mit enthalten ist (z. B. S. 2Etuis; Tuben; Flaschenkapseln; Korken; Etiketten; Packpapier; Stanniolverpackung bei Zigaretten, Schokolade, Pralinen; Dosen; Garnrollen; Spule...