NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Erhöhte Absetzungen und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten u. städtebaulichen Entwicklungsbereichen, bei Baudenkmälern, für bestimmte Baumaßnahmen, für bestimmte Anlagen u. Einrichtungen bei Gebäuden und bei Wohngebäuden –
A. Einkommensteuer
I. Heizungsanlagen in Betriebsgebäuden
1. Aktivierung der Heizungsanlagen
Gebäude sind hinsichtlich der AfA grundsätzlich als Einheit zu behandeln. Unselbständige Gebäudeteile sind deshalb einheitlich mit dem Gebäude abzuschreiben, zu dem sie gehören, gleichgültig, ob das Gebäude zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört (, BStBl 1974 II S. 132). Ein Gebäudeteil ist unselbständig, wenn er in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude steht. Das ist z. B. der Fall bei Heizungsanlagen, soweit sie nicht als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, sowie bei den zur Beheizung einer Fabrikanlage verwendeten Lufterhitzern (, BStBl 1975 II S. 689).
Eine in ein Gebäude eingebaute Heizungsanlage ist regelmäßig als Gebäudebestandteil anzusehen.
Für die Annahme einer Betriebsvorrichtung ist es nich...BStBl 2001 II S. 253